Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie: Diese Vorgaben solltest du kennen

01.05.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie klingt erst mal nach trockenem Papierkram. Im Alltag entscheidet sie aber darüber, ob dein Gast mit einer Allergie sicher essen kann und ob du bei der nächsten Kontrolle ruhig bleibst. Das Thema betrifft jede Küche, jede Theke und jede Speisekarte. Die gute Nachricht: Mit ein bisschen System ist das gut machbar.

Warum die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie zählt

Gäste müssen wissen, was auf ihrem Teller landet. Vor allem Menschen mit Allergien oder Unverträglichkeiten sind auf verlässliche Angaben angewiesen. Für sie können schon kleine Mengen bestimmter Zutaten gefährlich werden.

Für dich als Betrieb ist die Kennzeichnung deshalb doppelt wichtig. Sie schützt deine Gäste und sie schützt dich vor Beanstandungen und Ärger mit der Lebensmittelüberwachung. Sauber gekennzeichnet zu haben, ist am Ende einfacher als jede nachträgliche Diskussion.

Diese gesetzlichen Vorgaben gelten

Die Basis bildet die EU-Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011). Sie regelt europaweit, welche Informationen Verbraucher zu Lebensmitteln bekommen müssen. In Deutschland wird sie für unverpackte, sogenannte lose Ware durch die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) ergänzt.

Lose Ware ist in der Gastronomie der Normalfall: das offen zubereitete Gericht, der Kuchen in der Vitrine, das Menü auf der Karte. Genau hier greift die LMIDV mit den nationalen Regeln zur Allergeninformation.

Die 14 Hauptallergene

Im Zentrum stehen die aktuell 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene aus Anhang II der LMIV. Dazu zählen unter anderem:

  • glutenhaltiges Getreide (zum Beispiel Weizen, Roggen, Gerste, Hafer)
  • Milch, Eier, Fisch, Krebstiere und Weichtiere
  • Erdnüsse, Schalenfrüchte, Soja, Sesam und Lupinen
  • Sellerie, Senf sowie Schwefeldioxid und Sulfite

Kennzeichnen musst du nur Allergene, die du als Zutat oder Verarbeitungshilfsstoff bewusst verwendest. Einen offiziellen Überblick zur geltenden Allergenkennzeichnung findest du beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

Zusatzstoffe nicht vergessen

Neben Allergenen sind auch bestimmte Zusatzstoffe kenntlich zu machen, etwa Farbstoffe, Konservierungsstoffe oder Geschmacksverstärker. Angegeben werden sie mit dem passenden Wortlaut oder mit Klassenname und E-Nummer. Sind bei einem Gericht sowohl Allergene als auch Zusatzstoffe anzugeben, sollten sie auf dieselbe Weise und über dasselbe Medium erscheinen.

Worauf du bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie achten solltest

Die Allergeninformation für lose Ware kannst du schriftlich, elektronisch oder mündlich bereitstellen. Wichtig ist, dass die Angaben sich klar auf das jeweilige Gericht beziehen und gut lesbar sind. In der Praxis bewährt sich eine schriftliche Lösung, zum Beispiel Hinweise auf der Speisekarte oder eine ausliegende Allergen-Kladde.

Willst du mündlich informieren, ist das erlaubt, aber an Bedingungen geknüpft. Dein Personal muss geschult sein, eine schriftliche Dokumentation muss jederzeit vorliegen und im Gastraum muss ein deutlicher Hinweis stehen, dass die Auskunft mündlich erfolgt und die Aufzeichnung auf Nachfrage einsehbar ist.

Ein Punkt, der oft untergeht: Bei Lieferservice und Online-Bestellung müssen die Angaben schon vor dem Kaufabschluss verfügbar sein, nicht erst mit der Lieferung. Wie du deine Dokumentation dauerhaft sauber hältst, greifen wir auch in weiteren Beiträgen rund um Hygiene und Dokumentation auf.

Typische Schwachstellen bei der Kennzeichnung

Die meisten Fehler passieren nicht aus bösem Willen, sondern im hektischen Alltag. Diese Punkte solltest du im Blick behalten:

  • Rezeptur ändert sich, die Doku nicht: Neue Zutat rein, Allergenliste vergessen. Klassiker.
  • Lieferantenwechsel: Das neue Produkt enthält plötzlich Senf oder Sulfite, ohne dass es jemand prüft.
  • Mündlich ohne Basis: Auskunft am Tisch, aber keine schriftliche Aufzeichnung im Hintergrund.
  • Pauschalaussagen: Ein genereller Hinweis wie „kann alle Allergene enthalten“ ersetzt keine konkrete Angabe.
  • Spuren mit Zutat verwechselt: Unbeabsichtigte Kreuzkontakte sind keine Zutat und werden anders behandelt.

Eine oft übersehene Baustelle ist die interne Etikettierung in der Küche. Anbruch- und Umfüll-Etiketten mit Datum helfen dir, den Überblick über Haltbarkeit und Reihenfolge zu behalten. Das ist zwar keine Verbraucherinformation, gehört aber zu einer sauberen Organisation und zahlt direkt auf deine Hygiene- und HACCP-Prozesse ein.

Hinweis: Konkrete rechtliche Details, Ausnahmen und die genaue Umsetzung hängen von Betrieb, Angebot und den Vorgaben deiner zuständigen Behörde ab. Im Zweifel solltest du das intern prüfen und bei rechtlichen Fragen die zuständige Stelle einbeziehen.

Häufige Fragen zur Kennzeichnung in der Gastronomie

Muss ich Allergene auch bei loser Ware angeben?

Ja. Auch bei offen abgegebenen Speisen musst du über die enthaltenen Allergene informieren. Wie du das tust, schriftlich, elektronisch oder mündlich, kannst du im Rahmen der Vorgaben selbst wählen.

Reicht eine rein mündliche Auskunft?

Nur unter Bedingungen. Dein Personal muss geschult sein, eine schriftliche Dokumentation muss jederzeit zugänglich sein und im Gastraum muss ein deutlicher Hinweis darauf stehen.

Muss ich „kann Spuren enthalten“ angeben?

Nein, das ist keine Pflicht. Solche Hinweise beziehen sich auf unbeabsichtigte Kreuzkontakte und ersetzen nie die Angabe der tatsächlich verwendeten allergenen Zutaten.

Unsicher, ob deine Kennzeichnung im Alltag wirklich sitzt?

Dann lass uns kurz über deinen Betrieb sprechen und schauen, wie du Allergene, Zusatzstoffe und Dokumentation ohne Extra-Stress in den Griff bekommst.

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