Änderungen im Lebensmittelrecht 2026: Was Betriebe jetzt wissen müssen

Du führst einen Betrieb in Gastronomie, Handel oder Lebensmittelproduktion und fragst dich, was jetzt auf dich zukommt? Die Änderungen im Lebensmittelrecht 2026 betreffen vor allem Kennzeichnung, Verpackung und Nährwertangaben. Manches gilt bereits seit Jahresbeginn, anderes greift erst im Sommer. Wir zeigen dir kompakt, was wirklich wichtig ist und worauf du deinen Betrieb vorbereitest.
Die wichtigsten Änderungen im Lebensmittelrecht 2026 auf einen Blick
2026 dreht sich vieles um mehr Transparenz für Verbraucher und um sicherere Verpackungen. Damit du nicht den Überblick verlierst, hier die zentralen Neuerungen:
- Neue Kennzeichnung bei Honig, Konfitüre und Fruchtsaft durch das EU-Frühstückspaket
- Strengere Berechnung beim freiwilligen Nutri-Score
- Neue Vorgaben für Verpackungen und Lebensmittelkontaktmaterialien (BPA und PFAS)
- Verbot der Käfighaltung von Legehennen in Deutschland
- Neuer PFAS-Grenzwert im Trinkwasser
Einen offiziellen Überblick über die neuen Regeln bietet das Bundeszentrum für Ernährung.
Neue Kennzeichnung bei Honig, Marmelade und Fruchtsaft
Die sichtbarste Neuerung kommt aus dem sogenannten EU-Frühstückspaket. In Deutschland wird es über eine Änderung der Honigverordnung und weiterer lebensmittelrechtlicher Verordnungen umgesetzt. Wirksam wird das Ganze ab dem 14. Juni 2026.
Honig: Herkunft wird transparent
Bei Honigmischungen reicht ein pauschaler Hinweis wie „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern" künftig nicht mehr. Stattdessen musst du alle Ursprungsländer angeben, in absteigender Reihenfolge nach Gewichtsanteil und mit prozentualem Anteil. Für sortenreinen Honig aus einer Quelle ändert sich dagegen wenig.
Konfitüre und Marmelade: mehr Frucht, neue Bezeichnung
Die Bezeichnung „Marmelade" darf jetzt auch für Konfitüren verwendet werden, die nicht aus Zitrusfrüchten stammen. Gleichzeitig steigen die Mindestfruchtgehalte spürbar: Bei Konfitüre auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei Konfitüre extra auf 500 Gramm.
Fruchtsaft: neue Kategorie „zuckerreduziert"
Für Fruchtsäfte gibt es künftig eigene Kategorien für zuckerreduzierte Produkte. Diese enthalten mindestens 30 Prozent weniger Zucker als vergleichbare Standardprodukte.
Hinweis: Für die Umstellung gilt eine Übergangsfrist. Ware, die vor dem 14. Juni 2026 nach den bisherigen Vorschriften hergestellt und etikettiert wurde, darf bis zum Abverkauf der Bestände weiter verkauft werden. Du musst vorhandene Etiketten also nicht sofort austauschen.
Der Nutri-Score wird strenger
Der Nutri-Score bleibt in Deutschland freiwillig. Wer ihn nutzt, sollte aber wissen: Die Berechnungsmethode ist strenger geworden. Zucker und Salz bringen jetzt mehr Negativpunkte, und ein geringer Ballaststoffgehalt wird kritischer bewertet. Für manche Produkte bedeutet das eine schlechtere Einstufung als bisher.
Neue Vorgaben für Verpackung und Lebensmittelkontakt
Auch bei allem, was dein Lebensmittel berührt, tut sich etwas. Zwei Punkte solltest du im Blick behalten.
- Bisphenol A (BPA): Ab Juli 2026 dürfen Mehrwegbehältnisse mit BPA nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Für bereits vorhandene Produkte gelten längere Übergangsfristen.
- PFAS in Verpackungen: Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt ab August 2026 Grenzwerte für PFAS in Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Wenn du Verpackungen einkaufst, lohnt sich frühzeitig eine Nachfrage bei deinen Lieferanten, ob die Materialien die neuen Vorgaben erfüllen.
Was sich 2026 rund um Lebensmittel sonst noch ändert
Einige Neuerungen gehören streng genommen nicht ins Lebensmittelrecht, betreffen deinen Betrieb aber trotzdem:
- Käfighaltung: Seit dem 1. Januar 2026 ist die Käfighaltung von Legehennen in Deutschland verboten. Eier aus Käfighaltung dürfen jedoch weiterhin aus anderen EU-Ländern bezogen und verarbeitet werden. Prüfe bei Bedarf deine Bezugsquellen.
- Trinkwasser: Seit dem 12. Januar 2026 gilt ein neuer PFAS-Grenzwert im Trinkwasser. Das ist Trinkwasserrecht, kann aber Betriebe mit eigener Wasserversorgung betreffen.
Hinweis: Für Nahrungsergänzungsmittel sind EU-weite Höchstmengen für bestimmte Nährstoffe geplant, aber noch nicht final. Auch das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wurde Anfang 2026 angepasst. Bei konkreten Zahlen, Fristen und Grenzwerten solltest du die zuständige Stelle einbeziehen, bevor du intern etwas festlegst.
Was die Änderungen im Lebensmittelrecht 2026 für deinen Betrieb bedeuten
Keine Sorge: Die Änderungen im Lebensmittelrecht 2026 verlangen selten eine komplette Kehrtwende. Meist geht es darum, Etiketten, Rezepturen und Lieferantenangaben rechtzeitig zu prüfen. Wer das strukturiert angeht, hat den größten Teil schon geschafft.
Sinnvoll ist ein einfacher Fahrplan: erst prüfen, welche Produkte betroffen sind, dann Fristen notieren und zuletzt die Umstellung dokumentieren. Wie du Kennzeichnung und Dokumentation im Alltag sauber organisierst, zeigen wir dir laufend in unserem QMSpot-Blog.
Häufige Fragen zu den Änderungen im Lebensmittelrecht 2026
Ab wann gelten die neuen Kennzeichnungsregeln für Honig und Konfitüre?
Die neuen Vorgaben aus dem EU-Frühstückspaket werden ab dem 14. Juni 2026 wirksam.
Muss ich vorhandene Ware sofort umetikettieren?
Nein. Produkte, die vorher nach den alten Regeln hergestellt und etikettiert wurden, dürfen bis zum Abverkauf der Bestände weiter verkauft werden.
Sind Eier aus Käfighaltung ab 2026 komplett verboten?
Die Käfighaltung von Legehennen ist in Deutschland verboten. Eier aus solcher Haltung dürfen aber weiterhin aus anderen EU-Ländern stammen und verarbeitet werden.
Unsicher, welche Neuerungen deinen Betrieb betreffen?
Dann lass uns kurz über deine Produkte und Prozesse sprechen und schauen, wie QMSpot dir hilft, die Änderungen im Lebensmittelrecht 2026 entspannt umzusetzen.