Erste Hilfe im Betrieb: gesetzliche Anforderungen, Praxis und typische Schwachstellen

von Thomas Zydeck | 15.06.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Erste Hilfe im Betrieb klingt nach Verbandkasten im Schrank und einem Kurs, der lange her ist. Im Ernstfall entscheidet sie aber darüber, ob jemand schnell versorgt wird oder wertvolle Minuten verstreichen. Als Arbeitgeber bist du gesetzlich verpflichtet, die Erste Hilfe im Betrieb sauber zu organisieren. Hier bekommst du einen klaren Überblick: welche Anforderungen gelten, worauf du im Alltag achten solltest und wo in der Praxis die typischen Schwachstellen lauern.

Warum die Erste Hilfe schnell zur Chefsache wird

Die Verantwortung liegt bei dir als Unternehmer. Das regelt unter anderem das Arbeitsschutzgesetz. Du musst dafür sorgen, dass im Notfall Personen, Material und Abläufe bereitstehen.

Kommst du dieser Pflicht nicht nach, kann das im schlimmsten Fall als grobe Pflichtverletzung gewertet werden. Wichtiger als jede Vorschrift ist aber der einfache Gedanke: Es geht um die Gesundheit deiner Leute.

Die gesetzlichen Anforderungen an Erste Hilfe im Betrieb

Die Vorgaben verteilen sich auf mehrere Regelwerke. Wichtig sind vor allem das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung mit der Technischen Regel ASR A4.3 und die DGUV Vorschrift 1. Zusammen legen sie fest, wer, was und wie viel bereitstehen muss. Genau daraus ergeben sich die zentralen gesetzlichen Anforderungen an die Erste Hilfe im Betrieb.

Genug ausgebildete Ersthelfer

Du brauchst genug ausgebildete Ersthelfer im Betrieb. Als Faustregel gilt: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht eine Person. Ab mehr als 20 sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben rund 5 Prozent, in sonstigen Betrieben rund 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten.

Die Ausbildung umfasst einen Lehrgang von neun Unterrichtseinheiten, die Fortbildung folgt in der Regel spätestens alle zwei Jahre. Die Lehrgangsgebühren für die betrieblich benötigte Zahl an Ersthelfern übernimmt meist deine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Das genaue Verfahren kann je nach Träger abweichen.

Passendes Erste-Hilfe-Material

Außerdem musst du geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhalten. Üblich sind der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 und der große nach DIN 13169. Zwei kleine Kästen ersetzen dabei einen großen. Wie viele Kästen nötig sind, hängt von Betriebsart und Beschäftigtenzahl ab.

Das Material muss vollständig, sauber, gekennzeichnet und leicht erreichbar sein. Abgelaufene sterile Teile gehören ausgetauscht. Seit der Neufassung der Normen gehören zum Beispiel auch Gesichtsmasken und Feuchttücher in den Kasten. Ein kurzer Blick lohnt sich also, ob dein Bestand noch aktuell ist.

Notruf, Aushang und Dokumentation

Ein Notruf muss jederzeit möglich sein, etwa über ein Telefon mit sichtbaren Notrufnummern. Ein Erste-Hilfe-Aushang hilft im Ernstfall als schnelle Erinnerung. Und jede Erste-Hilfe-Leistung solltest du dokumentieren, zum Beispiel im Verbandbuch oder Meldeblock. Diese Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Hinweis: Die genauen Zahlen zu Ersthelfern und Verbandkästen hängen von Betriebsart, Größe und Gefährdung ab und sollten intern geprüft werden. Neutrale, offizielle Details liefert der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV.

Worauf du im Alltag achten solltest

Die Theorie ist das eine. Im Alltag entscheidet sich, ob wirklich alles funktioniert. Ein paar Punkte lohnen sich als regelmäßiger Blick:

  • Ist in jeder Schicht mindestens ein Ersthelfer anwesend, auch früh, spät und nachts?
  • Sind die Verbandkästen vollständig und werden sie regelmäßig kontrolliert, etwa halbjährlich?
  • Weiß jeder im Team, wo Material, Aushang und Ersthelfer zu finden sind?
  • Sind Notrufnummern und Ansprechpartner aktuell?
  • Passt die Zahl der Ersthelfer noch zur tatsächlichen Anwesenheit, inklusive Teilzeit, Homeoffice und Außendienst?

Erste Hilfe ist nur eine von vielen Arbeitgeberpflichten, die im Betrieb schnell untergehen. Wie du zum Beispiel den Umgang mit Medikamenten und Drogen im Betrieb sauber regelst, zeigen wir dir in einem eigenen Beitrag.

Typische Schwachstellen bei der Ersten Hilfe im Betrieb

Viele Betriebe erfüllen die Erste Hilfe im Betrieb auf dem Papier, stolpern aber an denselben Stellen. Diese Schwachstellen tauchen besonders oft auf:

  • Nur die Mindestzahl an Ersthelfern ausgebildet, sodass bei Urlaub oder Krankheit niemand da ist.
  • Mehrere Standorte oder Filialen, aber Ersthelfer nur in der Zentrale.
  • Verbandkästen mit abgelaufenem oder unvollständigem Material.
  • Veralteter Aushang mit falschen Nummern oder Namen.
  • Fortbildungen, die schleichend über die Zwei-Jahres-Frist hinauslaufen.
  • Ein alter Führerschein-Kurs, der als betriebliche Ausbildung gilt, obwohl er sie in der Regel nicht ersetzt.

Das Gute daran: Genau diese Punkte lassen sich mit einem klaren System und einer festen Routine sauber in den Griff bekommen.

Erste Hilfe im Betrieb im Alltag digital im Griff behalten

Die meisten Lücken entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil Fristen und Kontrollen im Tagesgeschäft untergehen. Genau hier hilft ein festes System. Wenn Ersthelfer-Fortbildungen, Verbandkasten-Kontrollen und Aushänge in digitalen Checklisten mit Erinnerungen liegen, meldet sich das System, bevor eine Frist abläuft.

So wird aus einer rechnerischen Pflicht eine Erste-Hilfe-Organisation, die im Ernstfall wirklich trägt. Ohne Zettelwirtschaft und ohne die Frage, wer eigentlich zuletzt in den Verbandkasten geschaut hat.

Häufige Fragen zur Ersten Hilfe im Betrieb

Wie viele Ersthelfer brauche ich?

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht eine Person. Darüber sind es je nach Betriebsart rund 5 oder 10 Prozent der anwesenden Beschäftigten. Entscheidend ist die tatsächliche Anwesenheit, nicht nur die Gesamtzahl auf dem Papier.

Wer trägt die Kosten für die Ausbildung?

In der Regel übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Lehrgangsgebühren für die betrieblich benötigte Anzahl an Ersthelfern. Das genaue Verfahren kann je nach Träger abweichen.

Gehören Medikamente in den Verbandkasten?

Nein. In den Betriebsverbandkasten gehört nur Verbandmaterial nach DIN-Norm. Kopfschmerztabletten oder andere Medikamente an Beschäftigte auszugeben ist ausdrücklich nicht Aufgabe des Ersthelfers.

Wie lange muss ich Erste-Hilfe-Leistungen aufbewahren?

Jede Leistung solltest du dokumentieren, etwa im Verbandbuch. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln und mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Unsicher, ob deine Erste Hilfe im Ernstfall wirklich trägt?

Dann lass uns kurz über deinen Betrieb sprechen und schauen, wo Ersthelfer, Material und Dokumentation noch Lücken haben.

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