Hautschutzprogramm in der Gastronomie: gesetzliche Anforderungen, Pflichten und die richtigen Produkte

Rote, rissige Hände nach der Schicht sind in vielen Küchen Alltag. Doch das ist kein normales Berufspech, sondern ein echtes Gesundheitsrisiko. Genau hier setzt ein Hautschutzprogramm in der Gastronomie an: Es schützt die Hände deines Teams vor Wasser, Reinigungsmitteln und ständigem Waschen und hält deinen Betrieb gleichzeitig rechtlich auf der sicheren Seite. In diesem Beitrag erfährst du, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, worauf du achten solltest und aus welchen Produkten so ein Programm besteht.
Warum ein Hautschutzprogramm in der Gastronomie mehr ist als Handcreme
Berufsbedingte Hauterkrankungen gehören zu den häufigsten Berufskrankheiten in Deutschland. Die Nahrungsmittel- und Gastrobranche ist dabei besonders betroffen, weil hier ständig Wasser, Spülmittel und Desinfektion im Spiel sind.
Kaputte Hände sind aber nicht nur ein Problem für die Beschäftigten. Sie bedeuten auch Krankmeldungen, unbesetzte Schichten und im schlimmsten Fall Personal, das den Beruf ganz aufgibt. Gesunde Hände sind also handfeste Betriebssicherheit.
Die gesetzlichen Anforderungen im Überblick
Der Hautschutz ist kein freundliches Extra, sondern Teil des Arbeitsschutzes. Die wichtigsten Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz, die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt". Für das Gastgewerbe ist außerdem die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) die zuständige Stelle.
Der Startpunkt ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Darin wird ermittelt, wo Hände tatsächlich belastet werden und welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Neu ist seit der überarbeiteten TRGS 401: Diese Beurteilung muss von einer fachkundigen Person erstellt werden, zum Beispiel einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt. Bist du selbst nicht fachkundig, holst du dir diese Unterstützung dazu.
Aus dem Ergebnis leiten sich die konkreten Maßnahmen ab. Konkrete Bußgeldhöhen und Fristen hängen vom Einzelfall ab und sollten intern geprüft werden. Klar ist: Fehlt der Nachweis, dass du dich gekümmert hast, wird es bei einer Kontrolle oder einem Krankheitsfall unangenehm.
Feuchtarbeit: was seit der TRGS-401-Novelle gilt
Ein zentraler Begriff ist die Feuchtarbeit. Sie liegt vor, wenn die Hände regelmäßig längere Zeit mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten in Kontakt kommen oder sehr häufig gewaschen werden. In Spülküche, Vorbereitung und Service ist das schnell der Fall.
Mit der überarbeiteten TRGS 401 hat sich die Definition verschoben. Das reine Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zählt heute nicht mehr automatisch als Feuchtarbeit. Belastend wird es vor allem im ständigen Wechsel: Handschuhe an, Handschuhe aus, Hände waschen, wieder von vorn. Die Regel orientiert sich dabei an konkreten Schwellenwerten für Dauer und Häufigkeit, die du im Einzelfall prüfen solltest.
Trotzdem gilt: Auch dichte Handschuhe belasten die Haut, weil der Schweiß darunter nicht verdunsten kann. Ein Wechsel zwischen Handschuhzeiten und handschuhfreien Zeiten bleibt sinnvoll. Weiterführende und neutrale Informationen dazu findest du bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Aus welchen Produkten das Hautschutzprogramm in der Gastronomie besteht
Ein wirksames Hautschutzprogramm in der Gastronomie steht auf mehreren Säulen. Wichtig ist, dass die Produkte aufeinander abgestimmt und auf die jeweilige Tätigkeit ausgelegt sind.
Hautschutz vor der Arbeit
Vor Arbeitsbeginn und nach Pausen kommt eine Hautschutzcreme auf die trockenen, sauberen Hände. Sie legt sich wie ein dünner Film über die Haut und erleichtert später auch die Reinigung. Für Nassarbeit eignen sich in der Regel wasserabweisende, lipidhaltige Produkte.
Hautreinigung nach der Arbeit
Zum Reinigen gilt: so mild wie möglich, so stark wie nötig. Aggressive Reiniger mit groben Reibekörpern greifen die Haut zusätzlich an. In der Gastronomie reicht meist eine milde, für den Lebensmittelbereich geeignete Waschlotion.
Hautpflege für die Regeneration
Rückfettende Pflegecremes kommen in längeren Pausen und nach Feierabend zum Einsatz. Sie helfen der Haut, ihre Schutzbarriere wieder aufzubauen. Ergänzt wird das Ganze je nach Betrieb durch passende Schutzhandschuhe und, wo nötig, Händedesinfektion.
Der Hand- und Hautschutzplan als Herzstück
Damit aus einzelnen Cremes ein echtes System wird, gehört alles in einen Hand- und Hautschutzplan. Der zeigt pro Tätigkeit, welches Mittel wann benutzt wird, und wird gut sichtbar an den Waschplätzen ausgehängt. Ein solcher Plan ist die dokumentierte Grundlage deines Hautschutzes und beim Blick von außen der schnelle Nachweis, dass dein Betrieb sauber aufgestellt ist.
Wie du einen Hautschutzplan sinnvoll in deine übrige Betriebshygiene einbettest, zeigen wir dir auch im Beitrag Betriebshygiene in der Gastronomie.
Worauf du im Betrieb achten solltest
Damit der Hautschutz im Alltag wirklich funktioniert, helfen ein paar feste Routinen:
- Belastende Tätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung erfassen
- Produkte auf Tätigkeit und Hautzustand abstimmen
- Hand- und Hautschutzplan aushängen und aktuell halten
- Team regelmäßig unterweisen, nicht nur einmal beim Onboarding
- Bei ersten Hautveränderungen früh Betriebs- oder Hautarzt einbeziehen
Häufige Fragen zum Hautschutzprogramm in der Gastronomie
Ist ein Hautschutzplan in der Gastronomie Pflicht?
Wenn die Gefährdungsbeurteilung eine Hautbelastung ergibt, und das ist in der Gastronomie meist der Fall, sind Schutzmaßnahmen und ein passender Hautschutzplan erforderlich. Der genaue Umfang hängt vom Betrieb und den Tätigkeiten ab.
Wer ist für den Hautschutz verantwortlich?
Die Verantwortung liegt beim Arbeitgeber. Unterstützung gibt es durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die zuständige Berufsgenossenschaft.
Zählt das Tragen von Handschuhen als Feuchtarbeit?
Seit der überarbeiteten TRGS 401 gilt das reine Handschuhtragen nicht mehr automatisch als Feuchtarbeit. Belastend ist vor allem der häufige Wechsel aus Tragen, Ausziehen und Händewaschen. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, klärst du am besten mit deiner Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Reicht normale Handcreme aus dem Supermarkt?
Nein. Berufliche Hautmittel sind auf konkrete Belastungen abgestimmt und im Hautschutzplan dokumentiert. Private Cremes ersetzen das nicht.
Unsicher, ob dein Hautschutz sauber aufgestellt ist?
Dann lass uns kurz über deinen Betrieb sprechen und schauen, wie du Hautschutz und Hygiene praxisnah und rechtssicher organisierst.