Mehrwegpflicht in der Gastronomie: gesetzliche Anforderungen, Stolperfallen und Praxistipps

von Thomas Zydeck | 03.06.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Die Mehrwegpflicht in der Gastronomie ist längst Alltag, sorgt aber immer noch für viele Fragezeichen an der Theke. Muss ich Mehrweg anbieten? Gilt das auch für meinen Lieferservice? Und was passiert, wenn ich es einfach lasse? Wenn du Speisen oder Getränke zum Mitnehmen anbietest, betrifft dich das Thema mit hoher Wahrscheinlichkeit. Hier bekommst du einen klaren Überblick über die Anforderungen, die Praxis und die typischen Schwachstellen.

Was steckt hinter der Mehrwegpflicht in der Gastronomie?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Geregelt ist sie in den §§ 33 und 34 des Verpackungsgesetzes. Der Hintergrund ist eine EU-Vorgabe, die Einwegkunststoff im To-Go-Bereich deutlich reduzieren soll. Kurz gesagt: Wer Essen und Getränke in Einwegverpackungen aus Kunststoff abgibt, muss dieselben Produkte auch in einer Mehrwegverpackung anbieten.

Das Ziel ist weniger Müll und weniger Littering auf Straßen und in Parks. Für dich als Betrieb heißt das: Die Mehrweg-Alternative ist keine nette Geste, sondern eine gesetzliche Vorgabe.

Wer ist von der Mehrwegangebotspflicht betroffen?

Betroffen sind alle sogenannten Letztvertreiber, die verzehrfertige Speisen und Getränke zum Sofortverzehr oder zur Mitnahme in Einwegkunststoff verpacken. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Restaurants, Cafés und Bistros mit Außer-Haus-Geschäft
  • Lieferdienste und Cateringbetriebe
  • Kantinen, Tankstellen und Bäckereien mit Sitz- oder Theken-Angebot

Wichtig für Getränkebecher: Hier kommt es nicht auf das Material an. Auch ein Pappbecher löst die Pflicht aus, weil er in der Regel eine Kunststoffbeschichtung hat. Bei Speisenverpackungen zählt dagegen, ob Kunststoff im Spiel ist.

Die Ausnahme für kleine Betriebe

Es gibt eine Erleichterung für kleine Verkaufsstellen. Sie greift nur, wenn beide Bedingungen erfüllt sind: höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche und maximal fünf Beschäftigte. Trifft nur eine der beiden Grenzen zu, giltst du nicht als Kleinbetrieb. Auch dann bist du aber nicht komplett raus: Du musst kundeneigene Mehrwegbehälter befüllen, wenn Gäste sie mitbringen, und gut sichtbar darauf hinweisen.

Gesetzliche Anforderungen: das musst du bei der Mehrwegpflicht in der Gastronomie umsetzen

Die Vorgaben sind überschaubar, aber verbindlich. Diese Punkte solltest du sauber abhaken:

  • Mehrweg anbieten: Für jedes betroffene Einweg-Produkt gibt es eine Mehrweg-Alternative.
  • Kein Aufpreis: Die Mehrwegvariante darf nicht teurer und nicht schlechter gestellt sein als die Einwegvariante. Ein Pfand ist erlaubt.
  • Hinweispflicht: Du informierst deine Gäste sichtbar über das Mehrwegangebot, etwa an der Bestellstelle.
  • Rücknahme: Du nimmst die Mehrwegbehälter zurück, die du selbst ausgegeben hast.
  • Ganze Verpackung: Auch der Deckel muss Mehrweg sein. Ein Mehrwegbecher mit Einwegdeckel reicht nicht.

Wie du die Mehrwegpflicht in der Gastronomie technisch löst, bleibt dir überlassen. Du kannst ein eigenes System mit Behältern aus Kunststoff, Glas oder Edelstahl aufbauen oder dich einem Mehrweg-Poolsystem anschließen. Eine gute Grundlage für die Umsetzung bietet der Leitfaden des Umweltbundesamtes.

Worauf du bei der Umsetzung achten solltest

Zwischen Gesetzestext und Betriebsalltag liegt oft ein kleiner Graben. Diese Punkte helfen dir, ihn zu überbrücken.

Hygiene beim Befüllen kundeneigener Behälter

Wenn Gäste eigene Gefäße mitbringen, bleiben deine Hygienestandards trotzdem gültig. Sinnvoll ist eine klare Regel, wie befüllt wird, ohne dass Behälter mit Arbeitsflächen oder Lebensmitteln in Kontakt kommen. Wie du solche Abläufe sauber organisierst, greifen wir regelmäßig in unseren Beiträgen rund um Hygiene und Lebensmittelsicherheit auf.

Beschilderung und Kommunikation

Der Hinweis auf das Mehrwegangebot sollte so deutlich sein wie deine Speisekarte. Ein verstecktes Schild neben der Kasse erfüllt die Anforderung meist nicht.

Die typischen Schwachstellen in der Praxis

Genau hier hakt es in vielen Betrieben. Diese Fehler tauchen immer wieder auf:

  • Fehlender oder unsichtbarer Hinweis: Das Mehrwegangebot existiert, aber niemand erfährt davon.
  • Einwegdeckel auf Mehrwegbecher: Ein Klassiker, der die Pflicht nicht erfüllt.
  • Umfüllen aus Einweg: Vorverpackte Ware in Mehrweg umzufüllen und die Einwegverpackung wegzuwerfen ist nicht zulässig, weil so kein Müll gespart wird.
  • Falsch berechnete Kleinbetriebs-Grenze: Bei Lieferdiensten zählen auch Lager- und Versandflächen mit. Wer mehrere Standorte betreibt, prüft das Unternehmen als Ganzes.
  • Preisfalle: Ist die Mehrwegvariante teurer, ist die Vorgabe verletzt.

Verstöße können je nach Bundesland teuer werden. Vollzug und Höhe der Bußgelder liegen bei den Ländern und sollten im Zweifel mit der zuständigen Stelle geklärt werden.

Ausblick: das kommt mit der neuen EU-Verpackungsverordnung

Das Thema entwickelt sich weiter. Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und in Deutschland wird das Verpackungsgesetz durch ein Durchführungsgesetz ergänzt. Die Pflicht, eine Mehrwegalternative anzubieten, bleibt nach heutigem Stand bestehen. Es ist sinnvoll, deine Prozesse frühzeitig zu prüfen, damit du nicht kurzfristig umbauen musst. Details solltest du intern und mit Blick auf die aktuelle Rechtslage bewerten lassen.

Häufige Fragen zur Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Gilt die Pflicht auch für Lieferdienste?

Ja. Auch Lieferdienste müssen eine Mehrwegalternative anbieten und darüber informieren. Bei der Flächenberechnung zählen Lager- und Versandflächen mit.

Muss ich kundeneigene Becher befüllen?

Als Kleinbetrieb unter den genannten Grenzen ja, das ist deine Variante der Pflicht. Größere Betriebe müssen ein eigenes Mehrwegangebot bereitstellen, dürfen kundeneigene Behälter aber zusätzlich befüllen.

Darf ich Pfand auf die Mehrwegverpackung nehmen?

Ja, ein Pfandsystem ist zulässig. Der reine Produktpreis darf für die Mehrwegvariante trotzdem nicht höher sein als für Einweg.

Unsicher, ob dein Betrieb die Mehrwegpflicht sauber umsetzt?

Dann lass uns kurz über deine Abläufe sprechen und gemeinsam schauen, wo es hakt und wie du auf der sicheren Seite bleibst.

» Jetzt unverbindlichen QMSpot-Termin buchen