Mehrwegpflicht in der Gastronomie: gesetzliche Anforderungen, Stolperfallen und Praxistipps

von Thomas Zydeck | 03.06.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Die Mehrwegpflicht in der Gastronomie sorgt seit Anfang 2023 für Fragezeichen an der Theke, im Lieferdienst und in der Betriebsleitung. Wer Essen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss heute mehr tun, als nur Einweg bereitzuhalten. Und mit der neuen EU-Verpackungsverordnung wird das Thema 2026 noch relevanter. Hier bekommst du einen klaren Überblick: welche gesetzlichen Anforderungen gelten, worauf du im Alltag achten solltest und wo die typischen Schwachstellen liegen.

Was die Mehrwegpflicht in der Gastronomie konkret verlangt

Grundlage ist das Verpackungsgesetz, genauer die Paragrafen 33 und 34. Seit dem 1. Januar 2023 gilt darin die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Sie besagt: Wer Speisen in Einweg-Kunststoffverpackungen oder Getränke in Einwegbechern zum Mitnehmen verkauft, muss zusätzlich eine Mehrweg-Alternative anbieten.

Wichtig ist das Wort Alternative. Einweg bleibt erlaubt, du musst deinen Gästen aber die Wahl geben. Betroffen sind alle Letztvertreiber im Außer-Haus-Geschäft, also nicht nur Restaurants und Cafés, sondern auch Kantinen, Caterer, Bäckereien, Tankstellen und Lieferdienste.

Für wen gilt die Pflicht, und für wen nicht

Nicht jeder Betrieb ist gleich betroffen. Kleine Betriebe können von der Angebotspflicht ausgenommen sein, wenn sie zwei Bedingungen zugleich erfüllen: höchstens fünf Beschäftigte und höchstens 80 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Diese Ausnahme ist aber kein Freifahrtschein. Auch kleine Imbisse, Kioske oder Spätis müssen mitgebrachte Behälter der Gäste auf Wunsch befüllen und sichtbar darauf hinweisen. Und Achtung bei Ketten oder mehreren Filialen: Hier werden Flächen und Personal in der Regel zusammengerechnet. Ob dein Betrieb unter die Ausnahme fällt, solltest du im Zweifel intern oder mit der zuständigen Stelle prüfen.

Hinweis: Wie du wiederkehrende Prüf- und Hygienepunkte im Betrieb sauber dokumentierst, zeigen wir dir auch im Beitrag Hygiene, Checklisten und Qualitätssicherung fürs Restaurant.

Gesetzliche Anforderungen: Darauf solltest du achten

Damit die Mehrweg-Alternative auch zählt, gibt das Verpackungsgesetz ein paar klare Spielregeln vor:

  • Die Mehrwegverpackung darf nicht teurer sein als das gleiche Produkt in Einweg. Ein Pfand darfst du trotzdem verlangen.
  • Mehrweg darf nicht schlechter dargestellt oder versteckt werden. Deine Gäste müssen die Option klar erkennen.
  • Du musst gut sichtbar auf das Mehrwegangebot hinweisen, zum Beispiel am Tresen, auf der Karte oder online.
  • Ausgegebene Mehrwegbehälter musst du in der Regel auch wieder zurücknehmen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zuständig für die Kontrolle sind die Bundesländer, deshalb können Ablauf und Höhe je nach Region unterschiedlich ausfallen. Konkrete Beträge und Fristen solltest du bei der zuständigen Behörde prüfen, bevor du dich darauf verlässt.

Die Schwachstellen der Mehrwegpflicht

Ehrlich gesagt läuft in der Praxis nicht alles rund. Die Mehrwegpflicht in der Gastronomie hat ein paar bekannte Schwachstellen, die du kennen solltest.

  • Geringe Nachfrage: Viele Gäste greifen weiter zu Einweg, oft aus Gewohnheit oder Bequemlichkeit.
  • Rückgabe-Hürde: Wer Behälter nur dort zurückgeben kann, wo er sie geholt hat, verliert schnell die Lust. Poolsysteme mit vielen Rückgabestellen entschärfen das.
  • Material-Lücke: Die Pflicht zielt auf Einweg aus Kunststoff. Verpackungen aus Papier oder Alu bleiben teils außen vor, obwohl auch sie Ressourcen kosten.
  • Schwacher Vollzug: Kontrollen sind bisher eher selten. Das mindert für manche Betriebe den Druck, ändert aber nichts an der Rechtslage.

Kurz: Die Idee ist gut, die Umsetzung im Alltag ist die eigentliche Arbeit.

Was sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung ändert

Ein zweiter Blick lohnt sich, denn der Rahmen wird enger. Anfang 2025 ist die EU-Verpackungsverordnung (kurz PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) in Kraft getreten. Die meisten Vorgaben gelten ab dem 12. August 2026, und zwar unmittelbar in allen EU-Ländern, ohne dass Deutschland sie noch extra umsetzen muss.

Für dich heißt das: Die Anforderungen an Verpackungen und Mehrweg werden Schritt für Schritt strenger, unter anderem durch geplante Mehrwegquoten und Vorgaben zu Materialien. Die genauen Fristen und Quoten sind gestaffelt und sollten vor konkreten Investitionen geprüft werden. Einen neutralen Einstieg bietet der Leitfaden des Umweltbundesamtes zur Mehrwegangebotspflicht.

So setzt du die Mehrwegpflicht in der Gastronomie sauber um

Die gute Nachricht: Mit einem klaren Ablauf wird aus der Pflicht schnell Routine. Diese Schritte helfen:

  1. Wähle ein passendes Mehrwegsystem: eigenes System, Verbund mit Nachbarbetrieben oder ein Poolsystem mit vielen Rückgabestellen.
  2. Regle die Hygiene beim Befüllen mitgebrachter Behälter klar, damit nichts in den Zubereitungsbereich gelangt.
  3. Schule dein Team, damit alle die Mehrweg-Alternative aktiv anbieten und richtig erklären.
  4. Dokumentiere Rückgabe, Reinigung und Hinweise nachvollziehbar, am besten digital statt auf Zetteln.

Genau hier spielt QMSpot seine Stärke aus: Checklisten, Hygienenachweise und wiederkehrende Aufgaben laufen an einem Ort zusammen, statt in verschiedenen Ordnern zu verschwinden. So behältst du auch bei strengeren Vorgaben den Überblick.

Häufige Fragen zur Mehrwegpflicht in der Gastronomie

Gilt die Mehrwegpflicht auch für kleine Imbisse?

Sehr kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern können von der Angebotspflicht ausgenommen sein. Sie müssen aber mitgebrachte Behälter befüllen und sichtbar darauf hinweisen. Bei mehreren Filialen wird meist zusammengerechnet.

Darf Mehrweg für den Gast teurer sein?

Nein. Das Produkt in der Mehrwegverpackung darf nicht mehr kosten als in Einweg. Ein Pfand für den Behälter ist aber zulässig.

Reicht es, Papier- oder Alu-Verpackungen anzubieten?

Die Pflicht bezieht sich auf Einweg aus Kunststoff und auf Einweggetränkebecher. Papier oder Alu ersetzen die geforderte Mehrweg-Alternative in der Regel nicht. Im Zweifel gilt: intern prüfen.

Willst du die Mehrwegpflicht ohne Zettelchaos in den Griff bekommen?

Dann lass uns kurz über deinen Betrieb sprechen und schauen, wie QMSpot Hinweise, Hygiene und Nachweise für dich bündelt.

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