PSA in der Gastronomie: Pflichten, Auswahl und typische Schwachstellen

von Thomas Zydeck | 09.07.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

PSA in der Gastronomie klingt erstmal nach Bürokratie, ist aber vor allem eins: gelebter Schutz für dein Team. Heiße Pfannen, scharfe Messer, nasse Böden und aggressive Reinigungsmittel gehören zum Alltag. Genau hier setzt persönliche Schutzausrüstung an. In diesem Beitrag erfährst du, welche gesetzlichen Anforderungen gelten, worauf du achten solltest, wo die typischen Schwachstellen liegen und aus welchen Teilen die Schutzausrüstung für deine Mitarbeiter besteht.

Was PSA in der Gastronomie wirklich meint

Wichtig ist eine saubere Abgrenzung, sonst wirfst du zwei Dinge in einen Topf. Kochjacke, Schürze und Kopfbedeckung sind Hygiene- und Berufskleidung. Sie schützen das Lebensmittel und sorgen für ein sauberes Auftreten, gelten aber rechtlich nicht als PSA.

Persönliche Schutzausrüstung ist dagegen jede Ausrüstung, die deine Leute gezielt vor einer Gefahr für Sicherheit und Gesundheit schützt. Also alles, was Verletzungen oder Erkrankungen verhindern soll. Ein Schnittschutzhandschuh ist PSA. Eine schicke Kochjacke ohne Schutzfunktion ist es nicht.

Die gesetzlichen Anforderungen an PSA in der Gastronomie

Die Grundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz. Danach musst du als Arbeitgeber alle nötigen Schutzmaßnahmen treffen, und zwar auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung. Erst prüfst du technische und organisatorische Lösungen. Bleibt eine Restgefahr, kommt die persönliche Schutzausrüstung ins Spiel.

Konkreter wird es in der PSA-Benutzungsverordnung. Sie regelt Bereitstellung, Benutzung, Pflege und Unterweisung. Ergänzend gilt die EU-Verordnung 2016/425, die festlegt, welche Anforderungen eine PSA erfüllen und wie sie gekennzeichnet sein muss. Für Küchenbetriebe liefert außerdem das Regelwerk der Berufsgenossenschaft praktische Orientierung.

Ein paar Punkte solltest du dir merken: Die Kosten trägt der Betrieb, nicht das Team. Es darf nur PSA mit CE-Kennzeichnung eingesetzt werden. Jede Ausrüstung muss individuell passen und ist grundsätzlich einer Person zugeordnet. Und du musst deine Mitarbeiter unterweisen, wie sie die Ausrüstung richtig nutzen. Den genauen Wortlaut findest du in der PSA-Benutzungsverordnung auf gesetze-im-internet.de.

Hinweis: Welche Ausrüstung in deinem Betrieb konkret nötig ist, hängt von Betrieb, Tätigkeit und Vorgaben ab und sollte intern anhand der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.

Aus welchen Teilen die Schutzausrüstung für deine Mitarbeiter besteht

Es gibt keine Standard-Packung, die für jeden Betrieb passt. Was du brauchst, ergibt sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung. Diese Teile tauchen in der Praxis am häufigsten auf:

  • Sicherheits- oder Berufsschuhe: rutschhemmend gegen nasse und fettige Böden, oft mit Zehenschutz. Rutschunfälle gehören zu den häufigsten Küchenunfällen.
  • Schnittschutzhandschuhe: beim Schneiden, beim Reinigen von Messern oder an der Aufschnittmaschine.
  • Chemikalienschutzhandschuhe: beim Umgang mit scharfen Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
  • Hitzeschutz: Hitzeschutzhandschuhe oder Topflappen an Ofen, Fritteuse und Kochstelle.
  • Kälteschutz: für alle, die regelmäßig im Kühl- oder Tiefkühlraum arbeiten.
  • Schutzbrille: beim Umfüllen oder Ansetzen von Reinigungschemie mit Spritzgefahr.
  • Gehörschutz: in dauerhaft lauten Bereichen, etwa an großen Spülstraßen.

Worauf du bei der Auswahl achten solltest

Die beste Ausrüstung nützt nichts, wenn sie in der Ecke liegt. Achte deshalb auf Passform und Tragekomfort. Ein Handschuh, der stört, wird ausgezogen. Ein Schuh, der drückt, wird durch Turnschuhe ersetzt.

Prüfe außerdem die CE-Kennzeichnung und den passenden Schutz für die jeweilige Aufgabe. Ein dünner Einweghandschuh ist kein Schnittschutz. Sorge für Ersatz, Reinigung und einen hygienisch einwandfreien Zustand, denn abgenutzte PSA verliert ihre Wirkung. Und plane die Unterweisung fest ein, am besten mit kurzer Praxisdemonstration.

Typische Schwachstellen bei PSA in der Gastronomie

Viele Betriebe meinen es gut, stolpern aber über dieselben Punkte. Diese Schwachstellen begegnen uns immer wieder:

  1. Es gibt keine oder nur eine lückenhafte Gefährdungsbeurteilung als Grundlage.
  2. Hygienekleidung und PSA werden verwechselt, echte Schutzausrüstung fehlt.
  3. Die Ausrüstung ist da, wird aber wegen Komfort oder Zeitdruck nicht getragen.
  4. Es fehlt eine dokumentierte Unterweisung.
  5. Billigware ohne CE-Kennzeichnung schützt nicht wie gedacht.
  6. Handschuhe werden geteilt statt persönlich zugeordnet, das ist unhygienisch.
  7. Defekte oder verschlissene Teile werden nicht rechtzeitig ersetzt.

Wie du Hygiene und Arbeitssicherheit im Betrieb sauber miteinander verzahnst, zeigen wir dir auch in weiteren Beiträgen im QMSpot-Blog.

Häufige Fragen zu PSA in der Gastronomie

Muss der Betrieb die PSA bezahlen?

Ja. Nötige persönliche Schutzausrüstung stellt der Arbeitgeber bereit und trägt die Kosten. Deine Mitarbeiter dürfen dafür nicht selbst zur Kasse gebeten werden.

Sind Sicherheitsschuhe in der Küche immer Pflicht?

Nicht pauschal. Ob rutschhemmende Schuhe oder Sicherheitsschuhe nötig sind, ergibt sich aus deiner Gefährdungsbeurteilung. In den meisten Küchen ist rutschhemmendes Schuhwerk aber der Standard.

Zählt die Kochjacke als PSA?

In der Regel nicht. Sie gilt als Berufs- und Hygienekleidung. Erst wenn Kleidung gezielt vor einer Gefahr schützt, etwa vor Hitze oder Schnitt, wird sie zur PSA.

Unsicher, ob deine Schutzausrüstung wirklich passt?

Dann lass uns kurz über deinen Betrieb sprechen und gemeinsam schauen, wo deine PSA und deine Gefährdungsbeurteilung noch Lücken haben.

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