Seite auswählen

Bedarfsgegenständeverordnung: Was die BedGgstV seit Juli 2024 für deinen Betrieb bedeutet

26.02.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Die Bedarfsgegenständeverordnung klingt nach einem Wortungetüm aus der Amtsstube, ist aber pure QM-Realität. Wenn dein Betrieb Verpackungen, Geschirr oder andere Materialien herstellt, lagert oder verkauft, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, dann betrifft dich diese Verordnung direkt. Seit Juli 2024 gibt es zudem eine wichtige Neuerung. Höchste Zeit also, deinen Wissensstand auf die neueste Version zu bringen.

Was regelt die Bedarfsgegenständeverordnung?

Die Bedarfsgegenständeverordnung legt fest, welche Anforderungen für sogenannte Lebensmittelbedarfsgegenstände gelten. Sie ergänzt das EU-Recht und das deutsche Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch auf nationaler Ebene.

Wie die Bedarfsgegenständeverordnung in den größeren rechtlichen Rahmen passt, zeigen wir auch im Beitrag gesetzliche Anforderungen an Lebensmittel.

Ziel ist klar: Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, sollen sicher sein und keine gesundheitlichen Risiken verursachen.

Die Verordnung enthält dabei mehrere Bausteine. Dazu gehören Vorgaben zu zulässigen Stoffen, zur Konformitätserklärung und zu Höchstmengen für bestimmte Substanzen. Die genauen Detailregeln sollten immer am aktuellen Verordnungstext geprüft werden, da Anhänge und Verweise regelmäßig angepasst werden.

Was hat sich seit Juli 2024 geändert?

Die zentrale Neuerung ist eine Anzeigepflicht. Wer Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellt, behandelt oder in den Verkehr bringt, muss seine Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen. Das betrifft ausdrücklich auch den Handel, inklusive Online-Handel.

Für Betriebe, die bereits vor dem Stichtag tätig waren, galt eine Übergangsfrist bis Ende Oktober 2024. Spätere Änderungen, etwa eine andere Materialart oder die Einstellung der Tätigkeit, sind der Behörde ebenfalls mitzuteilen. Daneben wurden auch Vorgaben zur Konformitätserklärung und zu Höchstmengen angepasst.

Hinweis: Ob und in welcher Form deine Anzeige nötig ist, hängt von Betrieb, Tätigkeit und Material ab. Zuständig ist in der Regel die Lebensmittelüberwachung beziehungsweise das Veterinäramt. Im Zweifel solltest du das direkt mit deiner Behörde klären.

Weitere offizielle Informationen findest du beim BVL zur Anzeigepflicht bei Lebensmittelbedarfsgegenständen.

Was sind Bedarfsgegenstände eigentlich?

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, die bereits damit in Kontakt sind oder bei vorhersehbarer Verwendung in Kontakt kommen können. Das klingt abstrakt, ist im Alltag aber sehr konkret.

Typische Beispiele sind:

  • Verpackungen und Folien
  • Geschirr, Becher und Besteck
  • Behälter zur Lagerung
  • Beschichtungen und Materialien an Kontaktflächen

Kurz gesagt: Die Kaffeetasse im Büro gehört genauso dazu wie die Folie um dein Produkt. Sobald etwas mit Lebensmitteln in Berührung kommt, lohnt sich ein prüfender Blick.

Worauf musst du in der Praxis achten?

Im Tagesgeschäft geht es vor allem um drei Punkte: die richtige Einordnung deiner Produkte, eine saubere Konformitätserklärung und die Einhaltung der Anzeigepflicht. Die Konformitätserklärung muss schriftlich vorliegen und den geltenden EU-Vorgaben entsprechen. Für bestimmte Materialien ist sie in deutscher Sprache erforderlich.

Wichtig ist außerdem, dass du deine Lieferketten im Blick behältst. Wenn du Materialien einkaufst, brauchst du die passenden Nachweise von deinen Lieferanten. Fehlen diese, kann es bei einer Kontrolle schnell unangenehm werden.

Was muss dokumentiert werden?

Hier wird es offiziell, aber keine Sorge, mit System ist das gut machbar. Sinnvoll dokumentiert werden sollten in der Regel:

  1. die Anzeige bei der zuständigen Behörde und der zugehörige Schriftverkehr
  2. Konformitätserklärungen zu deinen Materialien und Produkten
  3. Nachweise und Unterlagen deiner Lieferanten
  4. Änderungen an Tätigkeit oder Materialart

Der genaue Umfang hängt von Betrieb, Branche und Vorgaben ab. Eine strukturierte QM-Dokumentation hilft dir, im Ernstfall schnell den passenden Nachweis zur Hand zu haben, statt in Ordnern zu wühlen.

Welche Geräte und Maschinen spielen eine Rolle?

Hier ist eine ehrliche Einordnung wichtig. Die Anzeigepflicht der Bedarfsgegenständeverordnung zielt auf Lebensmittelbedarfsgegenstände, also auf Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt, nicht auf Maschinen oder Geräte als solche.

Relevant werden Maschinen und Anlagen vor allem über ihre Kontaktflächen. Förderbänder, Behälter oder Bauteile, die direkt mit Lebensmitteln in Berührung kommen, fallen unter die Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien. Die Maschinensicherheit selbst ist dagegen ein eigenes Rechtsthema und sollte separat betrachtet werden.

Häufige Fragen zur Bedarfsgegenständeverordnung

Bin ich von der Anzeigepflicht betroffen?

Grundsätzlich betrifft die Pflicht Hersteller, Behandler und Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen, inklusive Online-Handel. Ob und wie sie auf deinen Betrieb zutrifft, solltest du intern und mit deiner zuständigen Behörde prüfen.

Wo melde ich meine Tätigkeit an?

Zuständig ist in der Regel die Lebensmittelüberwachung beziehungsweise das Veterinäramt. Die zuständige Stelle kann dir auch bei konkreten Fragen weiterhelfen.

Reicht eine einmalige Anzeige?

Spätere Änderungen, etwa eine andere Materialart oder die Einstellung der Tätigkeit, sind der Behörde ebenfalls mitzuteilen. Eine laufende Pflege deiner Angaben ist also sinnvoll.

Unsicher, ob deine Dokumentation zur Bedarfsgegenständeverordnung sitzt?

Dann lass uns kurz über deine Prozesse sprechen und schauen, wie QMSpot dir hilft, Anzeigepflicht, Konformitätserklärungen und Nachweise sauber zu organisieren.

» Jetzt unverbindlichen QMSpot-Termin buchen