EU-Regeln gegen Greenwashing: Was dein Betrieb ab 2026 beachten muss

von Thomas Zydeck | 01.07.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Grün, öko, klimaneutral, biologisch abbaubar: Solche Versprechen findest du heute auf fast jeder Verpackung. Für deine Kundinnen und Kunden wird dabei immer schwerer erkennbar, was davon wirklich stimmt. Genau hier setzen die EU-Regeln gegen Greenwashing an, die ab dem 27. September 2026 verbindlich werden. Wenn dein Betrieb mit Umweltvorteilen wirbt, solltest du jetzt wissen, was künftig erlaubt ist und was nicht.

Was steckt hinter Greenwashing?

Greenwashing bedeutet, dass sich ein Produkt oder ein Unternehmen grüner darstellt, als es tatsächlich ist. Das passiert oft nicht einmal mit Absicht, sondern durch vage Begriffe ohne echten Beleg.

Eine Untersuchung der EU-Kommission ergab, dass mehr als die Hälfte der geprüften Umweltaussagen vage oder irreführend war. Kein Wunder also, dass die EU hier klare Spielregeln schafft. Für ehrliche Betriebe ist das gute Nachricht, denn wer sauber arbeitet, hebt sich künftig leichter ab.

EU-Regeln gegen Greenwashing: Das ändert sich ab 2026

Die zentrale Grundlage ist die EmpCo-Richtlinie, offiziell Richtlinie (EU) 2024/825, auch „Empowering Consumers for the Green Transition" genannt. Sie ist seit März 2024 in Kraft und wird ab dem 27. September 2026 angewendet. In Deutschland setzt der Gesetzgeber die Vorgaben vor allem über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um.

Neutral und offiziell nachlesen kannst du das beim Umweltbundesamt. Kurz gesagt gilt: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese künftig belegen können.

Diese Aussagen werden kritisch

  • Pauschale Begriffe wie umweltfreundlich, grün oder nachhaltig ohne konkreten Nachweis.
  • Produktbezogene Werbung mit klimaneutral, die nur auf zugekaufter CO2-Kompensation außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruht.
  • Selbst gestaltete Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem. Auch Blätter- oder Tropfensymbole können darunterfallen, wenn sie wie ein Siegel wirken.

Das bleibt erlaubt

Die beruhigende Nachricht: Bestraft wird nicht die Nachhaltigkeit, sondern die unbelegte Behauptung darüber. Erlaubt bleiben konkrete, überprüfbare Aussagen, zum Beispiel eine belegte Emissionsreduktion mit klarer Zahl und Bezugsjahr.

Auch anerkannte Siegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel bleiben zulässig. Und wer in Klimaschutzprojekte investiert, darf das sagen, solange er dem Produkt selbst nicht pauschal Klimaneutralität zuschreibt.

Worauf du als Betrieb jetzt achten solltest

Der wichtigste Schritt ist eine ehrliche Bestandsaufnahme. Geh deine Verpackungen, deine Website, Flyer und Social-Media-Profile durch und sammle alle Umweltaussagen an einem Ort. Danach prüfst du für jede Aussage die entscheidende Frage: Kann ich das mit Daten belegen?

Am Ende musst du deine Umweltaussagen belegen können, nicht nur behaupten. Wie du Nachweise und Prüfschritte im Alltag strukturiert festhältst, zeigen wir dir in weiteren Beiträgen im QMSpot-Blog. Ein guter Claim-Check funktioniert übrigens ähnlich wie ein internes Audit: erfassen, prüfen, belegen, freigeben.

Hinweis: Welche Begriffe im Einzelfall zulässig sind und welche Sanktionen konkret drohen, hängt von der genauen Formulierung und der aktuellen Rechtslage ab. Bei rechtlich heiklen Aussagen solltest du das intern oder mit einer fachkundigen Stelle prüfen lassen.

Die Schwachstellen der EU-Regeln gegen Greenwashing

So sinnvoll die neuen Vorgaben sind, ganz lückenlos sind sie nicht. Die ursprünglich geplante Green Claims Directive sollte einheitliche, strenge Beleg- und Prüfregeln bringen, inklusive einer unabhängigen Vorabprüfung von Werbeaussagen. Dieser Vorschlag liegt aktuell auf Eis und ist nicht verabschiedet.

Dadurch bleibt einiges offen. Die Auslegung und Durchsetzung läuft stark über Abmahnungen und Gerichte, und einzelne Fälle sind noch nicht abschließend geklärt. Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, orientiert sich sicherheitshalber an der jeweils strengsten nationalen Auslegung.

Ein Nebeneffekt zeigt sich schon jetzt: Aus Angst vor Fehlern schweigen manche Betriebe lieber ganz zu ihren Umweltleistungen, das sogenannte Greenhushing. Auch das ist nicht das Ziel. Ehrlich und belegbar zu kommunizieren bleibt der bessere Weg.

Häufige Fragen zu den EU-Regeln gegen Greenwashing

Ab wann gelten die neuen Regeln?

Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie sind ab dem 27. September 2026 verbindlich anzuwenden. Deine Kommunikation solltest du also deutlich vorher anpassen, denn Verpackungen und Materialien brauchen Vorlauf.

Gelten die Regeln auch für kleine Betriebe?

Ja. Anders als bei manchen anderen Vorschriften gibt es hier keine generelle Ausnahme für kleine Unternehmen. Sobald du an Endkundinnen und Endkunden verkaufst und mit Umwelt wirbst, bist du betroffen.

Ist die Green Claims Directive damit vom Tisch?

Nicht endgültig. Der Vorschlag ruht derzeit, könnte aber in angepasster Form zurückkommen. Verbindlich ist aktuell die EmpCo-Richtlinie, daran solltest du dich orientieren.

Was passiert bei einem Verstoß?

Möglich sind unter anderem Abmahnungen, Unterlassungsansprüche und Bußgelder. Die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall und der nationalen Umsetzung ab, deshalb lohnt sich Vorbeugung.

Unsicher, ob deine Umweltaussagen wirklich wasserdicht sind?

Dann lass uns kurz draufschauen und gemeinsam prüfen, welche Claims du sauber belegen kannst und wo Handlungsbedarf besteht, bevor es 2026 ernst wird.

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