Gesetzliche Anforderungen an Speisekarten und Getränkekarten: Das musst du wirklich beachten

von Thomas Zydeck | 13.07.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Eine Karte sieht schnell fertig aus: Gericht rein, Preis dran, hübsches Layout, fertig. Doch hinter jeder Zeile stecken gesetzliche Anforderungen an Speisekarten und Getränkekarten, die im Alltag gern untergehen. Genau da entstehen Beanstandungen bei der Kontrolle, teure Abmahnungen und im schlimmsten Fall ein echtes Risiko für deine Gäste.

Die gute Nachricht: Mit ein bisschen System bekommst du das sauber in den Griff. In diesem Beitrag zeigen wir dir, worauf es wirklich ankommt, wo die typischen Schwachstellen liegen und welche Fehler am häufigsten passieren.

Gesetzliche Anforderungen an Speisekarten: Das steckt dahinter

Eine Karte ist rechtlich zwei Dinge auf einmal: ein Preisverzeichnis und eine Produktinformation. Die gesetzlichen Anforderungen an Speisekarten setzen sich deshalb aus mehreren Regelwerken zusammen. Für die Produktinfo gelten vor allem die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, VO (EU) Nr. 1169/2011) und ihre nationale Ergänzung für lose Ware, die LMIDV. Für die Preise gilt die Preisangabenverordnung (PAngV).

Kurz gesagt: Dein Gast soll vor der Bestellung erkennen, was er bekommt, was drin ist und was es kostet. Diese drei Ebenen, also Bezeichnung, Inhaltsstoffe und Preis, sind der Kern jeder Karte.

Preisangaben in der Gastronomie: Endpreise und Füllmengen

Bei den Preisangaben in der Gastronomie ist die Grundregel simpel: Es zählt immer der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer und aller Zuschläge. Getrennte Aufschläge über einen Zettel auf der Karte sind nicht zulässig. Musst du Preise anheben, passe die Endpreise direkt an.

Diese Punkte fehlen besonders oft:

  • Keine unklaren Preise: Angaben wie „ca.", „ab" oder „von bis" sind nicht erlaubt. Eine klare Unterscheidung in „kleine" und „große Portion" ist dagegen in Ordnung.
  • Füllmenge bei Getränken: Zu jedem Getränk gehört die Ausschankmenge, zum Beispiel 0,3 l.
  • Aushang am Eingang: Neben dem Eingang muss ein Verzeichnis mit den wesentlichen Speisen und Getränken einsehbar sein, und zwar vor dem Betreten.
  • Mindestens ein alkoholfreies Getränk: Wer Alkohol ausschenkt, muss auch ein alkoholfreies Getränk anbieten.

Diese Vorgaben gelten übrigens genauso für digitale Karten und QR-Code-Menüs. Den vollständigen Verordnungstext findest du in der amtlichen Fassung der Preisangabenverordnung.

Allergene kennzeichnen: die 14 Hauptallergene

Seit dem 13. Dezember 2014 musst du Allergene kennzeichnen, auch bei loser Ware wie dem offen zubereiteten Gericht. Grundlage sind die 14 Hauptallergene aus Anhang II der LMIV, darunter glutenhaltiges Getreide, Milch, Eier, Soja, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf und Sulfite.

Für die Information hast du zwei Wege. Schriftlich, zum Beispiel per Fußnote auf der Karte oder über eine ausliegende Allergenmappe. Oder mündlich durch geschultes Personal, dann brauchst du aber zwingend eine schriftliche Dokumentation im Hintergrund und einen gut sichtbaren Hinweis im Gastraum. Wie du das im Betrieb sauber aufsetzt, zeigen wir dir auch im Beitrag Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Gastronomie.

Zusatzstoffe auf der Speisekarte richtig angeben

Neben Allergenen sind Zusatzstoffe auf der Speisekarte ein Dauerthema. Kennzeichnungspflichtig sind Stoffe mit technologischer Wirkung, geregelt über die EU-Zusatzstoffverordnung (VO (EG) Nr. 1333/2008) und die nationale Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV). Bewährt hat sich ein Nummern- oder Fußnotensystem, zum Beispiel „mit Konservierungsstoff" oder „mit Farbstoff".

Wichtig: Allergene und Zusatzstoffe müssen über dasselbe Medium und in gleicher Art aufgeführt werden. Seit Juni 2021 darfst du auch über Zusatzstoffe mündlich informieren, unter denselben Bedingungen wie bei den Allergenen.

Typische Schwachstellen auf Speise- und Getränkekarten

Die meisten Probleme entstehen nicht bei den offensichtlichen Gerichten, sondern in den Details:

  • Getränkekarte: Wechselst du den Lieferanten, ändern sich oft die Zusatzstoffe. Bitter Lemon von Marke A ist nicht gleich Bitter Lemon von Marke B.
  • Saucen und Dressings: Hier verstecken sich Allergene wie Senf oder Sellerie besonders gern.
  • Tageskarten und Tafeln: Auch wechselnde Angebote brauchen vollständige Angaben, nicht nur die Hauptkarte.
  • Lieferung und Online-Bestellung: Alle Infos müssen schon vor dem Kaufabschluss verfügbar sein, nicht erst mit der Lieferung.

Die häufigsten Fehler und wie du sie vermeidest

  1. Pauschale Sammelhinweise: „Unsere Speisen können Allergene enthalten" reicht nicht. Die Angabe muss dem einzelnen Gericht zuzuordnen sein.
  2. Nur mündlich, ohne Doku: Ohne schriftliche Dokumentation und Hinweisschild ist die mündliche Auskunft nicht zulässig.
  3. Falsche Verkehrsbezeichnung: Aus zusammengefügtem Fleisch wird „Formfleischschinken", aus Analogkäse ein Käseimitat. Solche Bezeichnungen müssen korrekt sein.
  4. „Frei von"-Zusagen: Wer ein Gericht als „glutenfrei" garantiert, haftet auch dafür. Im Zweifel lieber offen sagen, welche Zutaten verwendet wurden.
  5. Veraltete Karte: Neues Produkt, neue Rezeptur, neue Kennzeichnung. Halte deine Karte aktuell.

Ein kurzer Praxis-Tipp: Führe eine zentrale Übersicht aller Zutaten mit Allergenen und Zusatzstoffen. So aktualisierst du bei einem Wechsel nur eine Stelle statt der ganzen Karte aus dem Gedächtnis.

Hinweis: Konkrete Bußgeldhöhen, Fristen und Detailregeln können sich je nach Bundesland und aktueller Rechtslage unterscheiden. Bei Unsicherheit solltest du die zuständige Lebensmittelüberwachung oder eine fachkundige Stelle einbeziehen.

Häufige Fragen zu Speise- und Getränkekarten

Muss ich Allergene direkt auf der Karte angeben?

Nicht zwingend auf der Karte selbst. Du kannst auch eine separate Allergenmappe auslegen oder mündlich informieren. Wichtig ist eine schriftliche Dokumentation und ein deutlicher Hinweis, wo die Info zu finden ist.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Take-away und Lieferung?

Ja. Bei Lieferung und Online-Bestellung müssen die Angaben schon vor dem Kaufabschluss verfügbar sein, nicht erst bei der Übergabe.

Was passiert bei fehlender oder falscher Kennzeichnung?

Fehlende oder falsche Angaben gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern geahndet werden, in schweren Fällen bis zu 50.000 Euro. Dazu kommt das Risiko von Abmahnungen und Haftungsfragen.

Unsicher, ob deine Karte wirklich rechtssicher ist?

Dann lass uns kurz über deinen Betrieb sprechen und schauen, wie du Preise, Allergene und Zusatzstoffe ohne Extra-Stress in den Griff bekommst.

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