Immunwerbung bei Lebensmitteln: Was erlaubt ist und was teuer werden kann

von Thomas Zydeck | 02.07.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

„Stärkt die Abwehrkräfte", „gut für dein Immunsystem": Solche Sätze stehen schnell auf einer Verpackung oder in einem Onlineshop. Doch Immunwerbung bei Lebensmitteln ist kein Spielraum für kreative Versprechen, sondern klar geregelt. Wer die Regeln kennt, wirbt sicher und überzeugend. Wer sie übersieht, riskiert eine teure Abmahnung. In diesem Beitrag zeigen wir dir, was erlaubt ist, was verboten bleibt und worauf du im Alltag achten solltest.

Was bedeutet Immunwerbung bei Lebensmitteln?

Immunwerbung bei Lebensmitteln meint jede Aussage, die einen Zusammenhang zwischen einem Produkt oder einer Zutat und dem Immunsystem herstellt. Sobald du andeutest, dass dein Lebensmittel die Abwehrkräfte stärkt oder unterstützt, machst du eine gesundheitsbezogene Angabe.

Das gilt nicht nur für die Verpackung. Auch Werbetexte, Flyer, Social-Media-Posts, Newsletter und Produktseiten im Shop zählen dazu. Für Behörden und Mitbewerber macht es keinen Unterschied, wo die Aussage steht.

Die gesetzlichen Anforderungen an gesundheitsbezogene Angaben

Die zentrale Grundlage ist die europäische Health-Claims-Verordnung, also die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Sie gilt EU-weit einheitlich und regelt, wie du mit Nährwert und Gesundheit werben darfst.

Wichtig ist dabei das sogenannte Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, es sei denn, sie sind offiziell geprüft und zugelassen. Zuständig für die wissenschaftliche Bewertung ist die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die Zulassung erfolgt durch die EU-Kommission.

Zugelassene Aussagen findest du im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Einen guten Überblick über das Zulassungsverfahren gibt außerdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Hinweis: Rechtstexte und Zulassungen ändern sich. Prüfe konkrete Formulierungen und Voraussetzungen vor der Veröffentlichung immer gegen die aktuelle Fassung der Verordnung und das offizielle EU-Register.

Welche Aussagen zur Immunwerbung erlaubt sind

Erlaubt sind vor allem Aussagen zu bestimmten Nährstoffen, für die eine positive Wirkung auf das Immunsystem wissenschaftlich anerkannt und zugelassen wurde. Dazu zählen zum Beispiel einige Vitamine und Mineralstoffe.

Typische zugelassene Health Claims betreffen unter anderem:

  • Vitamin C, Vitamin D, Vitamin A, Vitamin B6, Vitamin B12 und Folat
  • die Spurenelemente Zink, Selen, Eisen und Kupfer

Für diese Nährstoffe ist eine Formulierung im Stil von „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei" zugelassen. Entscheidend ist: Du darfst nur den genehmigten Wortlaut oder eine sinngleiche Umschreibung verwenden. Zusätzlich muss der Nährstoff in einer relevanten Menge enthalten sein, damit die Wirkung überhaupt plausibel ist.

Hinweis: Die genauen Mindestmengen und die exakt zulässigen Formulierungen sind je Nährstoff festgelegt. Diese solltest du für dein konkretes Produkt intern prüfen oder fachlich prüfen lassen.

Was bei der Immunwerbung verboten ist

Klar verboten sind Heilversprechen. Kein Lebensmittel darf so beworben werden, als könne es Krankheiten vorbeugen, lindern oder heilen. Solche Aussagen gehören ins Arzneimittelrecht und haben auf Lebensmitteln nichts zu suchen.

Ebenfalls tabu sind eigenmächtige Übertreibungen. Formulierungen wie „boostet dein Immunsystem" oder „macht dich widerstandsfähiger gegen Erkältungen" sind meist nicht zulässig, weil sie über den genehmigten Wortlaut hinausgehen. Auch Aussagen, die Angst schüren oder eine ausgewogene Ernährung als unzureichend darstellen, sind untersagt.

Der Haken: Ein Verstoß bleibt selten folgenlos. Unzulässige Angaben gelten als Wettbewerbsverstoß und können von Mitbewerbern oder Verbänden abgemahnt werden. Das kostet Zeit, Nerven und Geld.

Worauf du in der Praxis achten solltest

Damit deine Immunwerbung bei Lebensmitteln sauber bleibt, hilft ein strukturierter Blick auf jede Aussage. Diese Punkte solltest du prüfen:

  • Ist die Aussage überhaupt eine gesundheitsbezogene Angabe?
  • Gibt es dafür einen zugelassenen Health Claim im EU-Register?
  • Verwendest du den genehmigten Wortlaut oder eine sinngleiche Formulierung?
  • Ist der Nährstoff in ausreichender Menge im Produkt enthalten?
  • Fehlt jeder Bezug zu Krankheiten, Heilung oder Vorbeugung?
  • Sind Verpackung, Shop, Social Media und Werbung einheitlich?

Am einfachsten wird es, wenn du deine Claims sauber dokumentierst und regelmäßig kontrollierst. Wie du solche Prüfschritte fest in deine Abläufe einbaust, zeigen wir dir auch in weiteren Beiträgen im QMSpot-Blog.

Häufige Fragen zur Immunwerbung bei Lebensmitteln

Darf ich „stärkt die Abwehrkräfte" auf meine Verpackung schreiben?

Nur, wenn diese oder eine sinngleiche Aussage für den enthaltenen Nährstoff zugelassen ist und die nötige Menge im Produkt steckt. Freie Formulierungen ohne Grundlage sind riskant.

Gilt das auch für meinen Onlineshop und Social Media?

Ja. Die Regeln gelten für jede Form der kommerziellen Kommunikation, nicht nur für die Verpackung.

Was passiert bei einem Verstoß?

Unzulässige Angaben können abgemahnt werden und gelten als Wettbewerbsverstoß. Neben Kosten drohen Unterlassungspflichten und Imageschäden.

Wo finde ich die erlaubten Aussagen?

Im EU-Register der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Dort sind zugelassene und abgelehnte Claims gelistet.

Unsicher, ob deine Werbeaussagen wirklich sauber sind?

Dann lass uns kurz über deine Produkte und Claims sprechen und gemeinsam schauen, wie du deine Immunwerbung rechtssicher und trotzdem überzeugend gestaltest.

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