Krebstiere in der Gastronomie: Kennzeichnung, Temperaturen und Hygiene sicher im Griff

von Thomas Zydeck | 10.06.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Krebstiere in der Gastronomie sehen auf dem Teller edel aus, sorgen im Betrieb aber schnell für Fragezeichen. Heißt das jetzt Scampi oder Garnele? Muss das Allergen auf die Karte? Und bei welcher Temperatur darf die Ware überhaupt liegen? Dieser Beitrag bringt Ordnung ins Thema und zeigt dir praxisnah, worauf es bei Kennzeichnung, Kühlung und Hygiene wirklich ankommt.

Welche Vorgaben gelten für Krebstiere in der Gastronomie?

Krebstiere zählen rechtlich zu den Fischereierzeugnissen und fallen damit unter das EU-Lebensmittelhygienerecht. Maßgeblich sind vor allem die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur allgemeinen Lebensmittelhygiene und die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit den spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs. In Deutschland kommen das LFGB und die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) hinzu.

Für dich bedeutet das dreierlei: eine lückenlose Kühlkette, eine saubere Kennzeichnung und ein funktionierendes Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen. Klingt nach viel, lässt sich im Alltag aber gut in Routinen packen. Genau darum geht es in den nächsten Abschnitten.

Scampi, Garnele, Shrimp, Hummer oder Languste: Wo liegt der Unterschied?

Die Begriffe werden gern durcheinandergeworfen, dabei ist der Unterschied klar. Wer Krebstiere kennzeichnen will, sollte die Tiere sicher auseinanderhalten können, denn die Bezeichnung ist rechtlich nicht beliebig.

Scampi ist nicht gleich Garnele

Der häufigste Irrtum betrifft den Unterschied zwischen Scampi und Garnelen. Als Scampi gilt eigentlich der Kaisergranat (Nephrops norvegicus), ein hummerartiges Tier mit schmalen Scheren. Nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs werden Krebstiere mit ihrer korrekten Handelsbezeichnung geführt. Werden einfache Garnelen als Scampi angeboten, kann das als Irreführung gelten.

Die wichtigsten Gruppen auf einen Blick

  • Scampi / Kaisergranat: hummerartig, mit schmalen Scheren, feines Fleisch. Auf Französisch Langoustine, was gern mit der Languste verwechselt wird.
  • Garnelen: keine Scheren, dafür lange Fühler. Auch bekannt als Shrimps, Gambas, Crevetten oder Prawns. Shrimp und Garnele meinen also dasselbe Tier.
  • Hummer: große, kräftige Scheren, hoher Handelswert.
  • Languste: scherenlos, aber mit auffälligen Fühlern und stacheligem Panzer.

Bei der Kennzeichnung von Fisch und Meeresfrüchten schreibt das EU-Recht zusätzliche Angaben vor, unter anderem die Handelsbezeichnung, den wissenschaftlichen Namen sowie das Fanggebiet und die Fang- oder Produktionsmethode. Die offiziellen Bezeichnungen findest du in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs, die das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bereitstellt.

Ganz wichtig ist außerdem das Thema Allergene. Krebstiere gehören zu den 14 Hauptallergenen, die nach der Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 immer anzugeben sind. Das gilt für verpackte Ware genauso wie für lose Ware und Speisen in der Gastronomie. Das Hauptallergen Tropomyosin ist hitzestabil, Kochen macht das Allergen also nicht unschädlich.

Was bedeutet „zusammengesetzte Lebensmittel“?

Der Begriff wird im Alltag oft locker verwendet, im Lebensmittelrecht gibt es aber eine wichtige Unterscheidung. Eine zusammengesetzte Zutat ist laut LMIV eine Zutat, die selbst aus mehreren Zutaten besteht, zum Beispiel eine fertige Würzpaste oder eine Sauce. Ein zusammengesetztes Lebensmittel meint dagegen ein Produkt aus mehreren Komponenten, etwa eine Paella oder ein Meeresfrüchte-Mix.

Für Krebstiere ist die Praxisregel entscheidend: Auch wenn ein Krebstier nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Zutat drinsteckt, gilt es als Zutat des Endprodukts und muss als Allergen deklariert werden. Genau hier passieren Fehler, denn in asiatischen Würzpasten und Fischfonds sind Krebstiere häufig versteckt. Im Zweifel gilt: nachfragen, dokumentieren, kennzeichnen.

Transport- und Lagertemperaturen für Krebstiere

Bei Krebstieren ist die Kühlung der wichtigste Hebel für die Sicherheit. Die richtige Lagertemperatur hängt vom Zustand der Ware ab. Als Orientierung dienen die Vorgaben aus der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sowie die DIN 10508 für Temperaturen von Lebensmitteln.

  • Frische und aufgetaute Erzeugnisse: bei annähernder Schmelzeis-Temperatur, praktisch nahe null Grad Celsius.
  • Gegarte, gekühlte Krebstiererzeugnisse: ebenfalls bei annähernder Schmelzeis-Temperatur.
  • Tiefgefrorene Ware: bei minus 18 Grad Celsius oder kälter, im gesamten Erzeugnis.
  • Lebende Tiere: lebend und unter geeigneten Bedingungen halten, nicht auf schmelzendem Eis.

Beim Transport ist eine kurze Temperaturschwankung von wenigen Grad zulässig, die Kühlkette darf aber nicht dauerhaft unterbrochen werden. Wie du den Transport sauber organisierst und dokumentierst, zeigen wir dir im Beitrag Transport von Lebensmitteln. Wie du eine Unterbrechung erkennst und richtig darauf reagierst, liest du außerdem im Beitrag Kühlkettenüberwachung im Betrieb. Wichtig ist, dass du die konkreten Grenzwerte für deinen Betrieb intern gegen die aktuellen Vorgaben und Herstellerangaben prüfst.

Risiko- und Gefahrenanalyse: gesetzliche Vorgaben und typische Schwachstellen

Ohne Gefahrenanalyse geht es nicht. Die Pflicht dazu ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, die ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Grundsätzen verlangt. Für Krebstiere in der Gastronomie solltest du im Rahmen deines HACCP-Konzepts die typischen Gefahren kennen und gezielt lenken. Grob lassen sie sich in vier Gruppen einteilen.

  • Biologische Gefahren: Krankheitserreger wie Vibrionen, Salmonellen oder Listerien sowie Parasiten in rohen Komponenten. Krebstiere verderben zudem schnell.
  • Chemische Gefahren: zum Beispiel Schwermetalle in bestimmten Teilen oder Sulfite, die gegen die Schwarzfärbung von Garnelen eingesetzt werden und selbst kennzeichnungspflichtig sind.
  • Physikalische Gefahren: Panzer- und Schalenreste, die ins fertige Gericht gelangen können.
  • Allergene: das hitzestabile Tropomyosin, das schon in kleinsten Mengen und über Kreuzkontakt Probleme macht.

Die Schwachstellen liegen im Alltag fast immer an denselben Stellen. Am Wareneingang wird die Temperatur nicht gemessen oder nicht dokumentiert. Im Lager reißt die Kühlkette, weil Ware zu lange draußen steht. Beim Auftauen entsteht ein Keimrisiko, wenn es bei Raumtemperatur statt gekühlt passiert. Und beim Allergenmanagement kommt es zu Kreuzkontakt über Bretter, Messer oder Fritteusenfett.

Die wichtigsten Stellschrauben sind deshalb die Kühlkette am Wareneingang und im Lager, ein sauberes Allergenmanagement gegen Kreuzkontamination und eine verlässliche Lieferantenprüfung. Wie du daraus ein System baust, das im Alltag wirklich trägt, liest du im Beitrag HACCP-System aufbauen. Der Umgang mit Krebstieren wird so von der Fehlerquelle zur beherrschten Routine.

Häufige Fragen zu Krebstieren in der Gastronomie

Muss ich Krebstiere auf der Speisekarte kennzeichnen?

Ja. Krebstiere gehören zu den 14 Hauptallergenen und sind kennzeichnungspflichtig, auch bei loser Ware und in Speisen. Das gilt selbst dann, wenn sie nur als Bestandteil einer Sauce oder Paste enthalten sind.

Sind Scampi, Garnele und Shrimp dasselbe?

Nein. Als Scampi gilt der Kaisergranat, ein hummerartiges Tier mit Scheren. Garnele und Shrimp meinen dagegen dasselbe scherenlose Tier mit Fühlern. Als Scampi verkauft werden dürfen nur der Kaisergranat und eng verwandte Arten.

Bei welcher Temperatur lagere ich Krebstiere?

Frische, aufgetaute und gegart-gekühlte Erzeugnisse werden nahe der Schmelzeis-Temperatur gelagert, tiefgefrorene Ware bei minus 18 Grad oder kälter. Die exakten Grenzwerte für deinen Betrieb solltest du intern prüfen.

Unsicher, ob deine Kennzeichnung und Kühlkette bei Krebstieren wirklich sitzen?

Dann lass uns kurz über deine Abläufe sprechen und schauen, wie QMSpot deine Checklisten, Temperaturen und Allergendokumentation prüfsicher zusammenbringt.

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