Neuartige Lebensmittel: Was aus dem Labor wirklich auf den Teller darf

Neue Lebensmittel aus dem Labor, gibt es das wirklich? Ja, und wahrscheinlich hattest du schon welche in der Hand. Neuartige Lebensmittel reichen vom Insektenpulver im Proteinriegel über Algenöl in der veganen Kapsel bis zum exotischen Noni-Saft im Getränkeregal. Für dich als Lebensmittelbetrieb ist das mehr als eine Kuriosität. Was du einkaufst, verarbeitest und anbietest, muss zugelassen und richtig gekennzeichnet sein. Genau deshalb schauen wir uns hier an, was hinter dem Begriff steckt und wo im Alltag die Schwachstellen liegen.
Was sind neuartige Lebensmittel eigentlich?
Kurz gesagt: alles, was vor dem 15. Mai 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang auf dem Teller landete und in eine der gesetzlich definierten Kategorien fällt. Geregelt ist das in der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283, die seit 2018 in ihrer heutigen Form gilt.
Der entscheidende Punkt: Neuartige Lebensmittel darfst du in der EU erst dann verkaufen, wenn sie zugelassen sind. Die wissenschaftliche Sicherheitsbewertung übernimmt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die eigentliche Zulassung spricht die EU-Kommission aus. In Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit die zuständige Anlaufstelle. Einen guten Überblick über den rechtlichen Rahmen findest du beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Praktisch heißt das: Ein Produkt ohne Zulassung ist nicht verkehrsfähig. Wer es trotzdem anbietet, riskiert Beanstandungen bei der nächsten Kontrolle.
Neue Lebensmittel aus dem Labor: die bekanntesten Beispiele
Die Bandbreite ist größer, als viele denken. Hier die Fälle, nach denen am häufigsten gefragt wird.
Was ist ein Noni-Produkt?
Noni ist die Frucht des tropischen Baums Morinda citrifolia. Der Saft wird gern als gesundheitsfördernd vermarktet, gilt in der EU aber schlicht als neuartiges Lebensmittel und wurde 2003 zugelassen. Die EFSA hat den Verzehr von rund 30 ml Saft pro Tag als unbedenklich bewertet. Ein Wundermittel ist er nicht, ein zugelassenes Lebensmittel schon.
Kennst du Algenöl?
Algenöl stammt aus Mikroalgen wie Schizochytrium und liefert die Omega-3-Fettsäuren DHA und EPA. Es ist als Novel Food zugelassen und beliebt als veganer Ersatz für Fischöl. Du findest es vor allem in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Produkten.
Was ist mit Steviakraut?
Hier lohnt der genaue Blick, denn es gibt einen wichtigen Unterschied. Die getrockneten Steviablätter selbst gelten als neuartiges Lebensmittel und sind als Lebensmittel nicht allgemein zugelassen. Erlaubt sind sie nur in bestimmten Fällen, etwa als Zutat in Kräuter- und Früchtetees. Der Süßstoff dagegen ist etwas anderes: Steviolglycoside sind kein Novel Food, sondern ein zugelassener Zusatzstoff mit der Nummer E 960. Wer mit „Stevia" wirbt, sollte diesen Unterschied kennen.
Gibt es die Bezeichnung Klonfleisch?
„Klonfleisch" ist kein offizieller Rechtsbegriff. Produkte von geklonten Tieren fallen unter die Regeln für neuartige Lebensmittel und bräuchten damit eine Zulassung. Bislang wurde dafür kein Antrag gestellt. Die EFSA sah bei gesunden geklonten Rindern und Schweinen zwar kein besonderes Risiko für den Menschen, äußerte aber deutliche Bedenken beim Tierschutz. In der Praxis ist Fleisch aus dem Klonverfahren auf dem EU-Markt schlicht kein Thema.
Was ist unter trans-Resveratrol zu verstehen?
Trans-Resveratrol ist ein Pflanzenstoff, der natürlich zum Beispiel in Weintrauben vorkommt. Als isolierte oder synthetisch hergestellte Zutat für Nahrungsergänzungsmittel ist er ein zugelassenes neuartiges Lebensmittel, allerdings mit Auflagen. Für die synthetische Form gilt eine Höchstmenge pro Tag, und bei gleichzeitiger Einnahme von Medikamenten ist ein entsprechender Hinweis vorgeschrieben.
Kann ich Insekten einfach so verarbeiten?
Nein, so einfach ist es leider nicht. Auch Insekten als Lebensmittel sind neuartige Lebensmittel und brauchen eine Einzelzulassung. In der EU sind bisher vier Arten zugelassen: der Mehlwurm (Tenebrio molitor), die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), die Hausgrille (Acheta domesticus) und der Buffalowurm (Alphitobius diaperinus). Seit Februar 2025 darf zusätzlich ein UV-behandeltes Mehlwurmpulver mit erhöhtem Vitamin-D-Gehalt als Zutat eingesetzt werden. Andere Arten wie die tropische Hausgrille fallen noch unter eine Übergangsregelung.
Insekten verarbeiten: gesetzliche Anforderungen und typische Schwachstellen
Insekten sind das Beispiel, bei dem in der Praxis am meisten schiefgeht. Denn hier reicht es nicht, dass die Art zugelassen ist. Du musst auch Form, Menge und Kennzeichnung im Blick behalten.
Diese Punkte solltest du kennen:
- Nur zugelassene Formen: Jede Insektenart ist nur in bestimmten Formen erlaubt, etwa gefroren, getrocknet oder als Pulver. Was nicht in der Zulassung steht, ist auch nicht verkehrsfähig.
- Festgelegte Höchstmengen: Für jede zugelassene Verwendung gilt eine maximale Einsatzmenge je Lebensmittelkategorie.
- Doppelte Namensnennung: In der Zutatenliste müssen der wissenschaftliche und der deutsche Name stehen, zum Beispiel Acheta domesticus (Hausgrille).
- Allergenhinweis: Insekten können bei Allergien gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben Reaktionen auslösen. Ein entsprechender Hinweis ist Pflicht.
Und genau hier liegen die typischen Schwachstellen. Oft ist die Art zwar zugelassen, aber der Betrieb kennt die erlaubte Höchstmenge nicht. Oder der Allergenhinweis fehlt, weil niemand an Krebstiere gedacht hat. Ein weiterer Klassiker: Der Lieferant liefert ein Insektenprodukt, das zunächst nur er selbst vermarkten darf, weil ihm für fünf Jahre Datenschutz gewährt wurde. Wie du solche Angaben sauber prüfst und dokumentierst, hängt eng mit deiner Kennzeichnung von Lebensmitteln zusammen.
Was neuartige Lebensmittel für deinen Betrieb bedeuten
Sobald ein neues Produkt in deine Warenwirtschaft kommt, solltest du zwei Dinge klären: Ist es in der EU zugelassen, und ist es korrekt gekennzeichnet? Beides lässt sich meist über die Angaben des Lieferanten und die Unionsliste der zugelassenen Erzeugnisse nachvollziehen.
Ein neues Produkt oder eine neue Zutat ist außerdem immer ein guter Anlass, die eigene Gefahrenanalyse zu prüfen. Wie du dein System schlank und prüfsicher aufsetzt, zeigen wir dir im Beitrag HACCP System aufbauen. So passen auch ungewöhnliche Zutaten sauber in deine Doku.
Hinweis: Zulassungen, Höchstmengen und Kennzeichnungsvorgaben ändern sich immer wieder. Die genauen Vorgaben hängen vom Produkt und der jeweils gültigen Fassung ab und sollten im Zweifel intern und mit der zuständigen Stelle geprüft werden.
Häufige Fragen zu neuartigen Lebensmitteln
Sind alle Insekten als Lebensmittel erlaubt?
Nein. Zugelassen sind bislang vier Arten in bestimmten Formen. Andere Insekten dürfen nur verwendet werden, wenn eine Zulassung oder eine gültige Übergangsregelung vorliegt.
Ist Stevia ein neuartiges Lebensmittel?
Das kommt darauf an. Die Steviablätter selbst gelten als neuartiges Lebensmittel, der daraus gewonnene Süßstoff Steviolglycoside (E 960) ist dagegen ein zugelassener Zusatzstoff.
Woran erkenne ich, ob ein Produkt zugelassen ist?
Alle zugelassenen neuartigen Lebensmittel stehen in einer EU-weit gültigen Unionsliste. Im Zweifel hilft die Rückfrage beim Lieferanten oder bei der zuständigen Behörde.
Unsicher, ob eine neue Zutat sauber in deine Doku passt?
Dann lass uns kurz über deine Produkte und Prozesse sprechen und schauen, wie QMSpot deine Kennzeichnung und Dokumentation einfacher und prüfsicher macht.