Was sind die wichtigsten Anforderungen der EG 853?

von Thomas Zydeck | 20.10.2026 | HACCP Hygiene, QM in der Praxis

Die wichtigsten Anforderungen der EG 853 betreffen Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten oder an andere Betriebe liefern. Kern sind eine EU-Zulassung mit Zulassungsnummer, das Identitätskennzeichen auf dem Produkt, eine lückenlose Kühlkette und eine saubere Rückverfolgbarkeit. Gibst du dagegen nur Speisen direkt an deine Gäste ab, reicht meist schon die allgemeine Hygieneverordnung EG 852.

Was regelt die EG 853 überhaupt?

Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ist die EU-weite Regel für Lebensmittel tierischen Ursprungs. Dazu zählen Fleisch, Geflügel, Wild, Fisch und Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eiprodukte.

Sie ergänzt die allgemeine Lebensmittelhygiene-Verordnung EG 852 um strengere, produktspezifische Vorgaben. Kurz gesagt: EG 852 gilt für alle Lebensmittel. EG 853 legt oben drauf, sobald es um tierische Produkte geht. Beide zusammen bilden das sogenannte EU-Hygienepaket.

Die wichtigsten Anforderungen der EG 853 im Überblick

Die Verordnung klingt sperrig, lässt sich aber auf ein paar klare Pflichten herunterbrechen:

  • EU-Zulassung: Betriebe, die unter die EG 853 fallen, brauchen eine Zulassung der zuständigen Behörde. Ohne sie dürfen die betroffenen Produkte nicht in Verkehr gebracht werden.
  • Identitätskennzeichen: Zulassungspflichtige Produkte tragen ein ovales Kennzeichen mit der Zulassungsnummer des Betriebs. So ist jederzeit klar, aus welchem Betrieb die Ware stammt.
  • Produktspezifische Regeln: Für Fleisch, Fisch, Milch und Co. gelten in Anhang III der Verordnung eigene, detaillierte Hygienevorgaben, etwa zu Gewinnung, Verarbeitung und Lagerung.
  • Kühlkette: Temperaturvorgaben müssen von der Annahme bis zur Abgabe eingehalten und dokumentiert werden.
  • Rückverfolgbarkeit: Du musst nachweisen können, von wem du beziehst und an wen du abgibst.
  • HACCP-Eigenkontrolle: Dein Eigenkontrollsystem nach HACCP (Pflicht aus der EG 852) bleibt bestehen. Die EG 853 ersetzt es nicht, sie kommt obendrauf.

Gilt die EG 853 auch für deine Gastronomie?

Hier wird es für viele Betriebe spannend. Klassische Gastronomie, die Speisen direkt an Gäste abgibt, zählt rechtlich als Einzelhandel. Dafür reicht in der Regel die EG 852. Eine EU-Zulassung brauchst du dann nicht.

Anders sieht es aus, sobald du tierische Lebensmittel an andere Betriebe lieferst. Also an Betriebskantinen, andere Küchen, Verkaufsläden oder einen Caterer, der zu einem anderen Unternehmen gehört.

Die deutsche Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV, § 6) zieht dafür eine klare Grenze. Gibst du mehr als ein Drittel deiner hergestellten tierischen Lebensmittel an andere Betriebe ab, besteht Zulassungspflicht. Dasselbe gilt, wenn du Betriebe außerhalb eines Umkreises von 100 Kilometern belieferst. Bleibst du unter beiden Grenzen, gilt das als nebensächliche Tätigkeit auf lokaler Ebene und bleibt zulassungsfrei.

Faustregel: Teller für den Gast bedeutet EG 852. Ware für andere Betriebe über die Schwelle bedeutet EG 853 mit Zulassung.

Wie setzt du die Anforderungen der EG 853 um?

Am besten gehst du Schritt für Schritt vor, statt alles auf einmal zu wollen:

  1. Betrieb einordnen: Prüfe ehrlich, ob und in welchem Umfang du tierische Lebensmittel an andere Betriebe abgibst. Das entscheidet über die Zulassungspflicht.
  2. Zulassung beantragen: Fällst du darunter, stellst du den Antrag bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde. Die passenden Formulare richten sich nach der Tier-LMHV.
  3. Identitätskennzeichen einführen: Versieh zulassungspflichtige Produkte mit dem ovalen Kennzeichen und deiner Zulassungsnummer.
  4. Kühlkette absichern: Lege Temperaturgrenzen fest, miss regelmäßig und dokumentiere die Werte sauber.
  5. Rückverfolgbarkeit organisieren: Halte Lieferanten und Abnehmer lückenlos fest.
  6. HACCP aktuell halten: Pflege dein Eigenkontrollsystem und schule dein Team regelmäßig, nicht nur einmal beim Start. Wie EG 853 und dein HACCP-Konzept zusammenspielen, zeigen wir dir im passenden Beitrag.

Wo wird es bei der EG 853 gefährlich?

Die größte Gefahr ist selten böse Absicht. Es ist das Übersehen. Diese Schwachstellen tauchen in der Praxis am häufigsten auf:

  • Unbemerkte Zulassungspflicht: Die Zentralküche, die plötzlich mehrere Filialen beliefert. Der Partyservice, der regelmäßig eine Kantine versorgt. Ab der Schwelle ist das zulassungspflichtig, und ohne Zulassung darfst du die Ware nicht in Verkehr bringen.
  • Unterbrochene Kühlkette: Fleisch, Fisch und Milchprodukte sind empfindlich. Wird die Temperatur nicht gehalten oder nicht belegt, steigt das Risiko für Keime wie Salmonellen oder Listerien.
  • Fehlendes Identitätskennzeichen: Ohne Kennzeichen fehlt der Herkunftsnachweis. Im Rückrufsfall wird das schnell teuer und unangenehm.
  • Grauzone zusammengesetzte Erzeugnisse: Produkte mit pflanzlichen und tierischen Zutaten fallen nicht automatisch unter die EG 853. Diese Einordnung ist knifflig und gehört fachlich geprüft.
  • Lücken in der Rückverfolgbarkeit: Wer bei einer Kontrolle nicht nachweisen kann, woher die Ware stammt, bekommt Probleme.

Wichtig: Die konkrete Einordnung deines Betriebs hängt vom Einzelfall ab. Im Zweifel klärst du sie mit der zuständigen Behörde oder einer fachkundigen Beratung, bevor es die Kontrolle für dich tut.

Häufige Fragen zur EG 853

Was ist der Unterschied zwischen EG 852 und EG 853?

Die EG 852 regelt die allgemeine Lebensmittelhygiene für alle Lebensmittel. Die EG 853 kommt zusätzlich dazu und stellt strengere, produktspezifische Anforderungen nur an Lebensmittel tierischen Ursprungs. EG 853 gibt es also nie ohne EG 852. Beide greifen zusammen und bilden gemeinsam das EU-Hygienepaket für deinen Betrieb.

Brauche ich als Restaurant eine EU-Zulassung nach EG 853?

In der Regel nein, solange du Speisen nur direkt an deine Gäste als Endverbraucher abgibst. Zulassungspflichtig wird es erst, wenn du tierische Lebensmittel über die Schwelle an andere Betriebe lieferst, also mehr als ein Drittel deiner Herstellungsmenge oder an Betriebe in mehr als 100 Kilometern Entfernung.

Was ist das Identitätskennzeichen?

Das Identitätskennzeichen ist ein ovales Kennzeichen mit der Zulassungsnummer deines Betriebs. Es sitzt auf zulassungspflichtigen Produkten tierischen Ursprungs und zeigt, aus welchem zugelassenen Betrieb die Ware stammt. Für die Rückverfolgbarkeit ist es zentral, denn es verbindet jedes Produkt eindeutig mit seinem Herkunftsbetrieb.

Welche Produkte fallen unter die EG 853?

Unter die EG 853 fallen unverarbeitete und verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs. Dazu gehören Fleisch, Geflügel und Wild, Fisch und Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln, Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eiprodukte. Rein pflanzliche Lebensmittel fallen nicht darunter. Zusammengesetzte Erzeugnisse brauchen eine gesonderte fachliche Einordnung.

Wer kontrolliert die Einhaltung der EG 853?

Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörde deines Bundeslandes. Sie erteilt die Zulassung, prüft die Hygiene vor Ort und kontrolliert die Dokumentation. Bei Verstößen kann sie Auflagen machen, Maßnahmen anordnen oder im schlimmsten Fall die Zulassung entziehen. Eine saubere Vorbereitung macht solche Kontrollen deutlich entspannter.

Unsicher, ob dein Betrieb unter die EG 853 fällt oder ob deine Dokumentation wirklich sauber ist? Wir schauen gemeinsam mit dir drauf und sagen dir ehrlich, wo du stehst.

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